AGB Bestattungsplaner
1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen der Bestattungsplaner GmbH (nachfolgend Bestattungsplaner genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) über die Webplattform www.bestattungsplaner.ch. Die vorliegende Version der AGB ersetzt sämtliche ältere Versionen.
Soweit zwischen den Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bestattungsplaner als integrierter Bestandteil bei jeder Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber.
2 Leistungen Bestattungsplaner
Bestattungsplaner erbringt und vermittelt Leistungen im Bereich Bestattungen, Bestattungsvorsorge und in bestattungsnahen Dienstleistungen an in der Schweiz wohnhafte Auftraggeber. Namentlich erbringt Bestattungsplaner Leistungen in der Organisation von Bestattungen, der Abholung und Versorgung von Verstorbenen, Klärung von Formalitäten mit Krematorien, Friedhöfen, Gemeinden und weiteren an der Bestattung beteiligter Unternehmen oder Institutionen. Bestattungsplaner kümmert sich zudem um die Abholung und den Versand der Urne und bietet des weiteren Bestattungs- und Vorsorgeberatungen, sowie Dienstleistungen rund um die Bestattung an.
Bestattungsplaner verpflichtet sich, die vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.
Bestattungsplaner ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Dritte, beispielsweise Subunternehmen beizuziehen. In diesem Zusammenhang behält sich Bestattungsplaner das Recht vor, sämtliche oder Teile der ihm mit dem konkreten Auftrag vorliegenden Informationen an Dritte, namentlich an Subunternehmer weiter zu geben, solange sie der Erfüllung der definierten Leistung dienen.
3 Leistungserbringung
Für die Leistungserbringung ist Bestattungsplaner darauf angewiesen, dass der Auftraggeber oder ein durch ihn bestimmter Ansprechpartner ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kurzfristig persönlich oder telefonisch erreichbar ist. Ausserdem müssen für die Durchführung der Dienstleistung erforderliche Dokumente unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann Bestattungsplaner gewährleisten, dass die vereinbarten Dienstleistungen vollumfänglich und pünktlich ausgeführt werden können. Sollten Bestattungsplaner zum vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht alle nötigen Informationen zur Verfügung stehen, verrechnet er dem Auftraggeber alle entstandenen Mehrkosten einschliesslich der zusätzlichen Arbeitszeit.
4 Auftragserteilung
Ein Auftrag muss in digitaler Form (über die Plattform bestattungsplaner.ch) erteilt werden und setzt voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollständig akzeptiert wurden.
5 Ausführung
Die Ausführung des Auftrags erfolgt erst nach der mündlichen Bestätigung durch Bestattungsplaner an den Auftraggeber. Ohne den persönlichen Kontakt zwischen Auftraggeber und Bestattungsplaner werden keine Aufträge ausgeführt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für seine telefonische Erreichbarkeit nach der Erfassung seines Auftrags über die Webseite bestattungsplaner.ch.
6 Rücktritt
Beide Partien haben das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Die durch den Rücktritt verursachten Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
7 Haftung
Im Rahmen des Auftrags an Bestattungsplaner kann der Auftraggeber den Versand der Urne durch die Post an eine Schweizer Adresse wählen. Der Versand wird auf Kosten und Gefahr des Kunden als Einschreiben ausgeführt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden Sendungen gegen Aufpreis per Express oder Kurierdienst versandt. Bestattungsplaner lehnt für Verzögerungen oder Schäden, die sich durch den Versand ergeben, jegliche Haftung ab.
Jede Haftung für Hilfspersonen oder Subunternehmen wird ebenfalls ausgeschlossen.
8 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preiseangaben online und offline sind in CHF angegeben. Bestattungsplaner verrechnet grundsätzlich den über die Webseite bestattungsplaner.ch errechneten Betrag zuzüglich der Kosten für optional gebuchte Zusatzleistungen. Die Kosten für Kremation, Gemeinde- und Friedhofsgebühren, sowie Kosten für allfällige weitere Gebühren sind nicht Bestandteil des Angebots von Bestattungsplaner und werden direkt von den entsprechenden Institutionen oder Dienstleister verrechnet.
Die Rechnungen der Bestattungsplaner GmbH sind innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen zu begleichen. Abzüge irgendwelcher Art durch den Auftraggeber sind nur dann zulässig, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 7% sowie eine Mahngebühr von CHF 25.00 geschuldet.
9 Bestattungsvorsorge
Die Kosten für die Bestattungsvorsorge werden mit dem Abschluss des Vorsorgevertrags fällig. Bestattungsplaner behält sich vor, im Falle einer Unterdeckung den bereits bezahlten Betrag als Anzahlung zu behandeln und allfällig für die effektive Bestattung anfallende Zusatzkosten den Hinterbliebenen zu verrechnen. Bestattungsplaner verpflichtet sich bei einer Abweichung von den im Vorsorgevertrag vereinbarten Kosten die Hinterbliebenen vor der Leistungserbringung über die zusätzlichen Kosten zu informieren.
Der Vorsorgevertrag kann schriftlich vom Vorsorger oder nach dessen Tod von den Hinterbliebenen gekündigt werden. Spätestens ein Monat nach Eingang der Kündigung sowie den allenfalls für die Rückzahlung notwendigen Informationen wird dem Vorsorger oder zuhanden der Erbmasse der einbezahlte Betrag zinslos zurückerstattet. Das im Vorsorgevertrag vereinbarte Abschlusshonorar kann nicht zurückgefordert werden.
10 Datenschutz
Bestattungsplaner erhebt, speichert und nutzt die über die Webseite bestattungsplaner.ch erfassten Daten nur im für das Erbringen der Dienstleistung nötigen Umfang. Personenbezogene Daten des Kunden oder Dritter werden nur zur Durchführung des Vertrages genutzt.
Im Sinne einer lückenlosen Dokumentation und zur späteren Nachvollziehbarkeit speichert Bestattungsplaner im Rahmen des Vertragsabschlusses, aber auch während der Erbringung der Dienstleitung, anfallende Daten für den internen Gebrauch. Der Auftraggeber stimmt mit den vorliegenden AGB der Verwendung der Daten im beschriebenen Sinn zu.
11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die Bestimmungen eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Beziehung zwischen Auftraggeber und Bestattungsplaner untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Vorbehalten werden abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.
Luzern, 20. Oktober 2018